Beratung bezüglich Ehenichtigkeit
Beratung bezüglich Ehenichtigkeit
Bis dass der Tod uns scheidet … so versprechen sich Paare bei ihrer Hochzeit. Mit diesem Wunsch trauen sie sich, das sagen sie einander zu. Doch nicht immer gelingt es, ein ganzes Leben lang miteinander zu verbringen. Eine Ehe geht in die Brüche.
In der katholischen Kirche ist dann eine zweite Heirat ausgeschlossen, weil man das Versprechen, dass einmal gegeben wurde, achten will. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Betroffene Paare können prüfen lassen, ob ihre Ehe von Anfang an überhaupt gültig war.
Wenn Sie selbst Betroffene sind, können Sie sich dazu an das Offizialat in Freiburg wenden. Dort finden Sie offene Ohren und hilfreiche Unterstützung. Dort erfahren sie auch, unter welchen Bedingungen eine Ehe ungültig ist. Ist das bei Ihrer ersten Ehe der Fall, kann sie für nichtig erklärt werden, so dass eine zweite Heirat – auch in der katholischen Kirche – möglich wird.
Das Offizialat erreichen Sie wie folgt:
Erzbischöfliches Offizialat
Schoferstraße 2
79098 Freiburg i. Br.
Tel. 0761/2188-253
Fax: 0761/2188-256
offizialat@ordinariat-freiburg.de


