Im ersten Teil der Sitzung am 23. Februar wurden die Ergebnisse der Beratungen in den Pfarrgemeinderäten zu den
Themen Sitz der Pfarrei, Festlegung der Pfarrkirche und Prozess zur Findung eines Namens bzw. Patronats der neuen Kirchengemeinde zusammengetragen. Es zeichnete sich ab, dass 3 Seelsorgeeinheiten sich Gedanken machen, sich für den Sitz der Pfarrei eventuell zu bewerben. In allen Pfarrgemeinderäten, die sich bisher damit befassen konnten, wurde weiterhin der Vorschlag der Projektleitung unterstützt, dass die Pfarrkirche am Ort des Sitzes der Pfarrei sein sollte. Als Procedere zur Festlegung des neuen Namens der Kirchengemeinde bzw. des Patronats wurde nach Anhörung der Pfarrgemeinderäte folgendes beschlossen:
Bis zum 21.4.2023 benennt jeder Pfarrgemeinderat bis zu zwei Namensvorschläge bzw. Patronatsvorschläge an die Projektleitung. Am 13.5.2023 stimmt dann die Versammlung aller Pfarrgemeinderäte über diese Vorschläge ab.
Für die Vorschläge gibt es je eine Bedingung:
· Bezüglich des (geografischen) Namens dürfen maximal zwei Ortsangaben (z.B. Täler) verwendet werden
· Bezüglich des Patronats sind alle Patrone von Pfarrkirchen, nicht aber von Kapellen ausgeschlossen (eine Liste der Patronate finden Sie
hier)
Die Pfarrgemeinderatsgremien sind frei, wie sie zur Findung der zwei Vorschläge an die Projektleitung bis zum 21.4. kommen.
Hier eine Zusammenfassung des Gesetzestextes und der Vorschläge der Projektleitung an die Mitglieder der Gremien:
Das VEG regelt, wie im Vorfeld der Union der Pfarreien (alt) (also vor dem 1.1.2026) Entscheidungen für die Pfarrei (neu) getroffen werden können, die nicht aufschiebbar sind, weil rechtliche, pastorale oder wirtschaftliche Gründe dagegen sprechen.
Bis 15.08.2023 (im Kinzigtal am 13.5.!) muss jeweils eine Versammlung aller Pfarrgemeinderäte und aller Stiftungsräte durchgeführt werden; diese wählen jeweils gemäß ihrer Satzungen einen Vorstand, wobei die Rolle des leitenden Pfarrers von dem Priester übernommen wird, der in die Projektkoordination berufen wurde (im Kinzigtal Pfarrer Michael Lienhard).
Die Versammlung beschließt am 13.5. ihre jeweilige zukünftige Arbeitsweise. Es gibt folgende Möglichkeiten:
Ø Beschlüsse werden immer durch die gesamte Versammlung getroffen.
Ø Es wird beschlossen, die Versammlung zu reduzieren; Beschlüsse werden dann immer in der reduzierten Versammlung getroffen.
Ø Zusätzlich wird ein beratender Ausschuss eingesetzt, der die Beschlüsse vorbereitet (z.B. Projektleitung).
Ø Es wird ein beschließender Ausschuss eingesetzt, der bestimmte Beschlüsse fasst. Die Versammlung beschließt vorher welche.
Ein Beschluss ist verbindlich, wenn die Hälfte aller anwesenden Mitglieder der Versammlung sowie die Hälfte aller anwesenden Mitglieder jedes Einzelrates zustimmen.
Wird in Zukunft in einem beschließenden Ausschuss beschlossen, reicht zur Beschlussfassung die Hälfte aller anwesenden Mitglieder des Ausschusses, wobei jeder Einzelrat innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Protokolls mit einfacher Mehrheit Widerspruch einlegen kann.
Bei Widerspruch kommt es zur Mediation durch die Diözesanstelle; ist diese nicht erfolgreich, entscheidet der Erzbischof.
Die Projektleitung schlägt nun folgendes Vorgehen vor:
1) Für beide Versammlungen (PGR und STR) wird am 13.5. ein Vorstand aus je 3 Personen gewählt, wobei laut Satzung Pfr. Lienhard jeweils eine der 3 ist; zusätzlich wird jeweils eine Person aus der SE Zell und eine aus den drei SE’s An Wolf und Kinzig, Oberes Wolftal und Koster Wittichen gewählt (dann sind alle 3 großen geografischen Räume im Vorstand vertreten, weil Pfr. Lienhard die SE’s Haslach und Hausach-Hornberg vertritt).
2) In Zukunft werden in der Regel alle zu treffenden Beschlüsse in einem beschließenden Ausschuss getroffen, der wie folgt besetzt ist:
i. Je eine Person aus den SE‘s Kloster Wittichen und Oberes Wolftal
ii. Je zwei Personen aus den SE‘s An Wolf und Kinzig und Hausach-Hornberg
iii. Drei Personen aus den SE‘s Zell und Haslach
iv. Zusätzlich Michael Lienhard und beratend der Laienmitarbeiter in der Projektkoordination
3) Die Projektleitung schlägt vor, dass sowohl der Vorstand der Versammlungen (also von PGR und STR) wie auch die beschließenden Ausschüsse von PGR und STR personell (weitestgehend) identisch sein könnten, um personelle und zeitliche Ressourcen zu sparen. Ebenso könnten die beiden hinzugewählten Mitglieder des Vorstandes (die bei Einrichtung eines beschließenden Ausschusses hauptsächlich nur als Postadresse für eventuelle Widersprüche zu Entscheidungen des Ausschusses fungieren werden) ebenfalls Mitglieder des beschließenden Ausschusses sein.
4) Die Kompetenz zu entscheiden, was der beschließende Ausschuss jeweils beschließen kann bzw. was im Einzelfall dennoch die Einberufung der Gesamtversammlung erfordert, delegiert jede Versammlung an die Projektleitung, die zugleich als beratender Ausschuss fungiert, also die Beschlüsse jeweils vorbereitet.
5) Bis zum 13.5.2023 wird in den Einzelräten nach Personen gesucht, die für den Vorstand der Versammlung bzw. den beschlussfassenden Ausschuss kandidieren.
Im dritten Teil der Sitzung hat die Projektleitung ein Brainstorming zur möglichen Gründung von Arbeitsgruppen durchgeführt. Da diese Überlegungen noch sehr anfanghaft sind, werden sie hier noch nicht veröffentlicht. Weiteres hierzu wird nach den künftigen Sitzungen der Projektleitung hier nachzulesen sein.